
Ihr Geld gehört Ihnen
Lohnsteuer- und SOKA-BAU-Erstattungen aus Deutschland
Viele Arbeitnehmer sind sich nicht bewusst, dass sie nach ihrer Arbeit in Deutschland oft Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils der gezahlten Lohnsteuer sowie auf eine Auszahlung für nicht genommenen Urlaub haben. Im GERMANIUS Zentrum sind wir für Sie da, um Ihnen zu helfen, dieses Geld schnell, sicher und ohne unnötigen Stress zurückzubekommen.
Wir unterstützen Sie bei:

Was ist das Ziel unserer Dienstleistung?
Wenn Sie in Deutschland als entsandter Arbeitnehmer oder Student gearbeitet haben und eine Lohnsteuerbescheinigung oder eine Abrechnung von SOKA-BAU erhalten haben, aber nicht mehr in Deutschland sind und keinen direkten Zugang zu einem Steuerberater in Deutschland haben, machen Sie sich keine Sorgen – wenden Sie sich an uns. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Unser Ziel ist einfach: Ihr Geld soll nicht in Deutschland bleiben, sondern dorthin zurückkehren, wo es hingehört – zu Ihnen.
GERMANIUS
Lohnsteuerrückerstattung
Wenn Ihnen während Ihrer Beschäftigung in Deutschland Lohnsteuer abgezogen wurde, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie Anspruch auf eine teilweise oder sogar vollständige Rückerstattung haben – insbesondere, wenn Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben.
Wir unterstützen Sie dabei, die maximale Rückerstattung zu erzielen durch:

Damit wir Ihren Anspruch prüfen oder den Antrag bearbeiten können, benötigen wir Ihren Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben – ein Dokument, das Arbeitnehmer oft „Steuerkarte“ nennen.
📌 Hinweis: Lohnabrechnungen allein reichen nicht aus, um das Rückerstattungsverfahren einzuleiten!
Für Informationen zum Ablauf und zur Einreichung der Unterlagen können Sie uns gerne kontaktieren.
Am besten besuchen Sie uns persönlich im Zentrum, da für die Antragstellung Ihre Unterschrift erforderlich ist.
📅 Anträge werden immer für das Vorjahr gestellt – zum Beispiel: Im Jahr 2025 werden die Anträge für 2024 eingereicht.
⏳ Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2 bis 6 Monate.

SOKA-BAU-Erstattungen für nicht genommenen Urlaub
Arbeitnehmer im Baugewerbe in Deutschland zahlen Beiträge in die SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft) ein.
Wenn Sie saisonal oder nur für einen kürzeren Zeitraum gearbeitet haben, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie Anspruch auf eine Auszahlung eines Teils dieser Beiträge – also Ihres verdienten Geldes – haben.
Legen Sie uns das Schreiben oder den Nachweis vor, den Sie von der SOKA-BAU erhalten haben. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung in Ihrer Muttersprache und helfen Ihnen dabei:
⏳ Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2 bis 6 Monate.
💡 Lassen Sie Ihr Geld nicht in Deutschland!
Wenden Sie sich an das GERMANIUS Zentrum – wir sorgen dafür, dass Sie das Geld zurückbekommen, das Ihnen zusteht – egal, ob es sich um Steuern oder Beiträge handelt.